Besteuerung der Mütterrente
Hintergrund
Mütter oder Väter deren Kinder vor 1992 geboren wurden können sich seit dem 01.07.2014 über ein Mehr in ihren Brieftaschen freuen. Denn seither gilt die sogenannten Müterrente die als Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.
Diese Erhöhung findet nicht im Rahmen der üblichen und regelmäßigen Rentenanpassung statt sondern bewirkt eine außerordentliche Neufestsetzung des Jahresbetrags der Rente. Die Mütterrente wird somit - wie die normalen Rentenbezüge - nicht in vollem Umfang besteuert, sondern bleibt zum Teil steuerfrei. Der steuerfreie Teil ist somit ebenfalls neu zu berechnen, da sich der bisher festgesetzte steuerfrei Teil um den ebenfalls steuerfreien Teil der Mütterrente erhöht.
Beispiel
Bei einem Rentenempfänger, mit Rentenbeginn 2005 oder früher, beträgt der Besteuerungsanteil der Mütterrente analog der ursprünglichen Rente 50%.
Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein vom 10.11.2014, Az. VI 307 - S 2255 - 152
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