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RNHS-Group Steuerberatung

Mietrecht

Um sich zu Hause sicher zu fühlen

Mietrecht

Mieter und Vermieter haben bestimmte Rechte und Pflichten, die im Mietrecht festgeschrieben sind. Oftmals ist das Verhältnis beider Parteien allerdings durch Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten geprägt. Zum Beispiel, wenn es um Kündigungen, Nachzahlungen, Mieterhöhungen oder Reparaturen geht. Sie möchten ein angenehmes Mietverhältnis und harmonisch wohnen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie – egal ob als Mieter oder Vermieter – Schwierigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder im Streitfall schlichten können. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein.

Überprüfung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen, Gewerberaummietverträgen und Pachtverträgen

Ein Mietvertrag ist eine komplexe Angelegenheit und die Grundlage für ein gutes Miteinander beider Parteien. Wir gestalten für Sie rechtssichere und faire Mietverträge, die Ihr Eigentum schützen und gleichzeitig mieterfreundlich sind. Gerne prüfen wir für Sie Verträge auf ihre Vollständigkeit und zeigen Ihnen mögliche Lücken im Vertrag auf.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gelten noch einmal andere Bestimmungen, die bei Gewerberaummietverträgen unbedingt beachtet werden müssen. Auch in diesem Themenbereich bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung sowie die Gestaltung von entsprechenden Mietverträgen.

Beratung bei Fragen zum Mietrecht

Ist eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtens? Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden? Unter welchen Voraussetzungen darf die Miete erhöht werden? Dies sind nur einige wenige Fragen, die oftmals zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen können, und die wir gemeinsam mit Ihnen besprechen.

Hier ein kleiner Auszug unserer Leistungen:

  • Beratung zu Kündigungsfristen und zu Bedingungen zur Kündigung von Mietverhältnissen
  • Beratung zu Vereinbarungen von Schönheitsreparaturen: Zu welchen Maßnahmen ist ein Mieter verpflichtet? Was kann im Mietvertrag festgelegt werden?
  • Korrekte Gestaltung der Betriebskostenabrechnung
  • Beratung bei Mieterhöhungen: Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Es ist genau festgelegt, wann und in welchem Umfang die Preise angepasst werden dürfen.

Sie haben Fragen zu oben genanntem Thema oder wollen einen Beratungstermin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns einfach per E-mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!