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RNHS-Group Steuerberatung

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Transparenz

auch bei der Vergütung

Vergütung beim Steuerberater

Auf der Suche nach einem Steuerberater stellen sich viele Fragen – auch nach dem Preis.

Was kostet denn meine Steuererklärung oder die Buchhaltung? Ist das denn nicht wahnsinnig teuer? Wie kommt denn der Preis zustande? Gibt es am Ende eine böse Überraschung?

So verständlich diese Fragen sind - Leider lassen sie sich nicht pauschal beantworten.

Auch im Hinblick auf die Preisgestaltung ist uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, daher wird bei uns Transparenz großgeschrieben.

Gerne erstellen wir für Sie unverbindlich ein Angebot

Egal ob Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss oder Steuererklärung, so haben Sie eine transparente und verlässliche Einschätzung der Kosten.

Hinweis

Steuerberatergebühren lassen sich in den meisten Fällen ganz oder teilweise von der Steuer absetzen!

Was ist die Grundlage für das Angebot?

Das Honorar für Ihre Steuererklärung, die Erledigung der Buchhaltung, die Lohnabrechnung oder die Beratung zu ihrer individuellen Situation orientiert sich grundsätzlich an der Steuerberater-vergütungsverordnung.

Dieser gesetzliche Rahmen gibt – wie bei Notaren oder Rechtsanwälten - vor, was Steuerberaterleistungen kosten dürfen. Dabei hängt die Vergütung von Faktoren ab, die häufig erst nach der Auftragserteilung so richtig klar werden. Hierzu zählen beispielsweise die Höhe des Einkommens, der Umsatz, die Bilanzsumme aber auch die Komplexität der individuellen Situation.

Hinweis

Erfolgsabhängige Vergütungen und Honorare auf Provisionsbasis sind nicht zulässig.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?

  1. Abrechnung nach Gegenstandswert
    Diese Art der Abrechnung ist die Regel bei „Standardtätigkeiten“ wie Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Einsprüchen, Buchhaltungen etc.
    Der Gegenstandswert berechnet sich beispielsweise nach der Höhe der Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung oder orientiert sich an der Bilanzsumme bei Bilanzen oder Jahresabschlüssen.
    In der Steuerberatervergütungsverordnung wird dem jeweiligen Gegenstandswert eine so genannte „volle Gebühr“ zugeordnet. Außerdem wird ein Mindest- und Höchstwert der Leistung gesetzlich definiert.
    Je nach Umfang und Komplexität der Tätigkeit kann der Steuerberater zwischen der Mindest- und Höchstgebühr in so genannten 1/10 Schritten abrechnen. In der Regel orientieren wir uns mit unserer Vergütung am Mittelwert.
  2. Zeitgebühr / Vergütung nach Zeitaufwand
    Die allgemeine steuerliche Beratung und Tätigkeiten, die nicht der Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehen sind, werden üblicherweise nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Die Gebühren hierfür werden in der Mandatsvereinbarung transparent und fair ausgewiesen und orientieren sich hinsichtlich der Stundensätze an der Qualifikation der Mitarbeiter (Steuerberater, Steuerfachwirte / Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellte).
  3. Pauschalvergütung
    Auf Wunsch können für wiederkehrende Tätigkeiten wie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Pauschalvereinbarungen getroffen werden.
    Der Vorteil für den Mandanten: Die Kosten sind von Vorneherein klar festgelegt und kalkulierbar.
    Zur Festlegung eines Pauschalhonorars müssen jedoch die zu erwartenden Aufwände in einem gemeinsamen Termin genau abgeschätzt werden.
    Anschließend wird die Vergütung gemeinsam schriftlich fixiert.