Zu Hause, im Büro, im Straßenverkehr, verschuldet oder unverschuldet… Vor Unfällen ist niemand geschützt. Doch im Fall des Falles ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie im Schadensfall haben und welche Forderungen Sie geltend machen können. Neben Unfällen spielen beim Schadensrecht auch Schäden aus Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen eine Rolle. Wir beraten sowohl Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch Personen, an die Forderungen gestellt werden. Dabei unterscheiden wir zwischen Sachschaden, Vermögensschaden und Personenschaden.
Mit Sicherheit haben Sie bereits von Schmerzensgeld und Anspruch auf Schadensersatz gehört. Schmerzensgeld orientiert sich an der Höhe und dem Ausmaß der Verletzung. Es wird aufgrund entstehender Beeinträchtigungen im Leben sowie anhand der Dauer und der Art des Schmerzens ermittelt. Der Schadensersatz betrifft die materiellen Schäden. Neben Schmerzensgeld und Schadenersatz gibt es allerdings noch weitere Ansprüche, die Sie im Schadensfall geltend machen können. Dazu zählen zum Beispiel Erwerb- und Unterhaltsschaden sowie Haushaltsführungsschaden und Rentenschäden. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Ihre Rechte ausschöpfen können und nichts außer Acht lassen.
Auch wenn Sie mit einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereits gut abgesichert sind, stellen sich manche Versicherungen im Schadenfall oft quer. Der Vorfall sowie die Policen werden genau geprüft, bevor Sie eine Zahlung erhalten. In vielen Fällen wird der Schaden von den Versicherungen geringer bewertet, als er tatsächlich ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen, und übernehmen auf Wunsch gerne die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Da das Thema Schadensrecht ein sehr umfassendes und weites Feld ist, finden Sie auf unserer Website nur einen kleinen Auszug zu unseren Leistungen. Für eine individuelle Einschätzung Ihres persönlichen Falles bitten wir Sie um eine telefonische Kontaktaufnahme.
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