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RNHS-Group Steuerberatung

Lohnbuchhaltung

Nur das Beste für Ihre Mitarbeiter

Lohnbuchhaltung

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen bzw. der Lohnbuchhaltung stellt für die Arbeitnehmer eines Unternehmens in der Regel den interessantesten und wichtigsten Part der gesamten Buchhaltung dar, denn nichts trifft die Brieftasche der Mitarbeiter derart direkt wie die allmonatliche Abrechnung ihrer Einkünfte und Bezüge.

Die monatliche Abrechnung der Löhne und Gehälter zählt nach wie vor zu den komplexesten Materien des Steuerrechts. Schließlich umfasst Sie neben den Fragen des Lohnsteuerrechts ebenso auch arbeits-, sozial- und zivilrechtliche Aspekte. Um den laufenden Änderungen dieser Themengebiete gerecht zu werden, gehören ständige Fortbildungen zum täglich Brot der Lohnbuchhaltung.

Ein hohes Maß an Verantwortung

Neben der Abwicklung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen obliegt der Lohnbuchhaltung vor allem auch die Erfassung und Pflege der Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten nebst Erstellung der elektronischen Jahreslohnsteuerbescheinigung, die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen für Krankenkassen und Finanzämter sowie die Erstellung der entsprechenden Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung. 

Aus genau diesem Grund ist hier äußerste Vorsicht und ein besonderes Maß an Verantwortung geboten. Gerne übernehmen wir für Sie, als Experten der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die professionelle Erledigung der genannten Aufgaben und bieten Ihnen ein Höchstmaß an Abrechnungssicherheit.

Folgende Leistungen übernehmen wir gerne für Sie

  • Laufende Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Verrechnung von Überstunden, Sonderzahlungen, Reisekosten und Abfindungen
  • Umfassende Beratung hinsichtlich der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen und der Dt. Rentenversicherung
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankengeld
  • Unterstützung und Mitarbeit bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung von Zweifelsfragen in Punkto Steuer und Sozialversicherung
  • uvm.

Sie haben Fragen zu oben genanntem Thema oder wollen einen Beratungstermin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns einfach per E-mail oder rufen Sie uns anWir freuen uns auf Ihre Nachricht!