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RNHS-Group Steuerberatung

Steuererklärung

Steuern zu erklären heißt Steuern zu gestalten

Steuererklärung

Die eigene Steuerklärung wird oftmals als lästige Pflicht wahrgenommen, der man schlussendlich aber doch gerne nachkommt wenn unterm Strich eine saftige Steuererstattung auf einen wartet. Nach Angaben der Steuerbehörden und des Bundes der Steuerzahler bekommen Steuerpflichtige im Durchschnitt zwischen 800 und 1.000 EUR vom Fiskus zurück. Bis es aber final so weit ist, gilt es sich durch einen Dschungel aus Paragraphen, formalen Hindernissen und Fachausdrücken zu kämpfen.

Steuern zu erklären heißt Steuern zu gestalten. Egal ob als Privatpersonen oder als Unternehmer, als Steuerinländer oder Steuerausländer, als unbeschränkt steuerpflichtiger oder beschränkt steuerpflichtiger, als natürliche oder als juristische Person.

Als ihr steuerlicher Berater bieten wir Ihnen einen direkten und kompetenten Ansprechpartner der stets über Ihre steuerliche Situation im Bilde ist und diese rechtssicher einzuschätzen weiß. Jede Steuererklärung wird von uns gemeinsam und zum größtmöglichen Nutzen meiner Mandanten erstellt. 

Steuererklärungen für Privatpersonen

  • Anfertigung der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
  • Erstellung aller notwendigen Erklärungen in Punkto Photovoltaikanlagen
  • Antrag auf Eigenheimzulage
  • uvm.

Steuererklärungen für Unternehmen

  • Erstellung der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Anfertigung der Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung)
  • Anfertigung der Umsastzsteuerjaherserklärung (USt-Erklärung)
  • Anfertigung der Umsastzsteuervoranmeldungen (USt-Voranmeldung)
  • Anfertigung der Gewerbesteuererklärung (GewSt-Erklärung)
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung Umsatzsteuer (1/11)
  • Erstellung der Zusammenfassenden Meldung
  • Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldung
  • Anfertigung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung
  • uvm.

Sie haben Fragen zu oben genanntem Thema oder wollen einen Beratungstermin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns einfach per E-mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!