Neue Dienstwagenförderung für Elektroautos
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Daran soll sich grundsätzlich auch nichts ändern. Allerdings wird ein besonderes Incentive eingeführt, damit mehr Autos mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieben in den Fahrzeugflotten von Firmen und Behörden zum Einsatz kommen.
Der Bruttolistenpreis von Elektrofahrzeugen soll nur zur Hälfte in die Besteuerung einfließen.
Bislang war es lediglich möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten der Batterie dieser Fahrzeuge aus dem geldwerten Vorteil herauszurechnen. Der neue Ansatz der Regierung erleichtert nicht nur die Berechnung des geldwerten Vorteils erheblich, sondern setzt unserer Ansicht nach auch einen deutlichen und transparenten Anreiz für Dienstwagennutzer.
Die Neuerung wird den Staat für die Jahre 2019 bis 2021 rund 1,8 Milliarden Euro kosten. Offen ist noch, ob die Maßnahme für diesen Zeitraum befristet wird.
Sollten Sie Fragen rund um die Besteuerung von Dienstfahrzeugen haben, beraten wir Sie gerne.
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