Ab 2019 Incentives für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Job-Tickets
Arbeitgeber können in Zukunft ihren Mitarbeitern steuerfrei so genannte Job-Tickets zur Verfügung stellen oder sich an den Kosten für diese Tickets beteiligen. Gemeint sind damit Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, U-Bahn oder Tram welche von Arbeitnehmern für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Dabei ist es unschädlich, dass der Mitarbeiter diese Fahrausweise auch privat nutzen kann.
Fahrräder
Arbeitgeber können in Zukunft ihren Mitarbeitern auch Fahrräder und Elektrofahrräder steuerfrei zur Verfügung stellen. Hinsichtlich der Elektrofahrräder ist jedoch zu beachten, dass die Steuerbefreiung nur für solche Räder gilt, deren Elektromotor Geschwindigkeiten über 25 km/h nicht unterstützt.
Hinweis
Mit diesen Steuererleichterungen möchte der Gesetzgeber umweltschonendes Engagement von Arbeitgebern fördern. Gleichzeitig lassen sich auf diese Weise attraktive und steuerfreie Lohnbestandteile schaffen, welche in Zeiten des Fachkräftemangels dazu führen können, Arbeitnehmer zu gewinnen und zu halten.
Sollten Sie die Einführung von betrieblichen Fahrrädern oder die Ausgabe von Job-Tickets an Ihre Mitarbeiter planen, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.
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