Aktuelles aus dem Steuerrecht März 2020
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Es bleibt dabei: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung nicht gegen das Grundgesetz.
- Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Dies ist der Fall, wenn die Zuordnungsentscheidung bis zum 31.7. des Folgejahrs getroffen wird. Der Bundesfinanzhof hat aber nun Zweifel geäußert, ob diese Ausschlussfrist mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
- Eine interessante Entscheidung kommt vom Finanzgericht Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Da die Revision anhängig ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2020. Viel Spaß beim Lesen!
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