Ausbildungskosten – Frühzeitige Planung spart bares Geld
Hintergrund
Die Kosten sind daher von den Jugendlichen dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig. Hier kommen insbesondere Kosten für Miete, Makler, Umzug, Bücher, Verpflegungsmehraufwendungen und Familienheimfahrten in Betracht.
Auf diese Weise können die daraus entstehenden Verluste in späteren Jahren mit den Einkünften nach Beendigung des Studiums oder der Ausbildung verrechnet werden.
In der Praxis sind jedoch zwei wichtige Aspekte zu beachten:
- Frühzeitige Planung:
Der Gesetzgeber lässt solche Ausbildungskosten als vortragsfähige Werbungskosten nur im Rahmen der zweiten Ausbildung zu. Insofern kann es sich lohnen vor dem Studium eine Ausbildung abzuschließen. Auch kann ein Masterstudium eine Zweitausbildung zum Bachelorstudium darstellen.
Abzugsfähig sind sogar grundsätzlich auch Kosten die von Dritten (bspw. Eltern) getragen wurden. Hier ist allerdings eine frühzeitige Planung der Vertrags- und Zahlungsströme erforderlich. Wir beraten Sie gerne. - Rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung:
Um die Kosten und die vortragsfähigen Verluste geltend machen zu können, ist es erforderlich auch für die Jahre der Ausbildung bzw. des Studiums eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe ist grundsätzlich auch noch vier Jahre nach Jahresende möglich. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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