Betriebsausgaben bei Dreiecksfahrten
Begründung
Wird die Hin- oder Rückfahrt, im Rahmen von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte die jeweils am selben Tag durchgeführt wird, durch einen Kundenbesuch unterbrochen, gilt Folgendes: Nur die weitere Fahrstrecke, die über die gewöhnliche Entfernung bei Fahrten Wohnung/Betriebsstätte hinaus geht, ist laut dem BFH durch das Dienstgeschäft veranlasst. Deshalb können auch nur die Kosten geltend gemacht werden, die auf diese Strecke entfallen.
Quelle: BFH-Urteil vom 19.05.2015, Az. VIII R 12/13
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