Betriebsübergabe: Jetzt noch die großzügige Steuerverschonung nutzen
Übergangszeit
Im selben Atemzug hat das Bundesverfassungsgericht jedoch auch die Fortführung der geltenden Normen bis zu einer Neuregelung angeordnet. Demnach kann die aktuell bestehende Regelung bis zur Änderung fortgeführt und die Vergünstigungen während der Übergangszeit wie bisher in Anspruch genommen werden. Das Ganze steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass keine "exzessiven Steuergestaltungen" durchgeführt werden.
Beachten Sie
Folgende Verschärfungen werden derzeit unter anderem diskutiert:
- Lohnsummenprüfung für kleine Unternehmen,
- Neudefinition des begünstigen Vermögens,
- Bedürfnisprüfung für große Unternehmen.
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