Dienstwagenbesteuerung - Kein geldwerter Vorteil bei Fahruntüchtigkeit
Hintergrund
Grundsätzlich ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug, das auch für private Zwecke verwendet werden darf mit der so genannten 1%-Methode oder über ein Fahrtenbuch zu versteuern.
Gilt dies aber auch für Fälle, bei denen der Arbeitnehmer – beispielsweise aufgrund von Krankheit – nicht in der Lage war das Auto zu nutzen?
Entscheidung des Finanzgericht
Hierzu hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass für Situationen, in denen „der Steuerpflichtige zur privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs nicht (länger) befugt ist“, ein geldwerter Vorteil auszuschließen ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn nicht beispielsweise Angehörige das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen.
Konkret bedeutet dies: Hat ein Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug und ist beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Führerscheinentzug nicht länger in der Lage oder befugt ein Fahrzeug zu führen, so erzielt er auch keinen geldwerten Vorteil.
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