Kinder sind die Zukunft – Neues bei der Elternzeit
Hier einige Eckpunkte:
- Pro Elternteil sind 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich.
- Davon können dann 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden.
- Die Elternzeit kann in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden. So können Eltern ihre Kinder auch später eine Zeit lang intensiv begleiten, wenn dies notwendig wird – zum Beispiel beim Eintritt in die Schule.
Doch um die Zeit mit dem Kind genießen zu können, sind einige Meldepflichten, Anträge und Formerfordernisse einzuhalten. Um nur einige Beispiele zu nennen, wurden folgende Anforderungen jüngst gerichtlich konkretisiert bzw. ab 1.1.2017 neu eingeführt:
- Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber dem so genannten strengen Schriftformerfordernis entsprechen muss. Dies bedeutet, dass beispielsweise Telefax oder E-Mail ausscheiden.
- Ab 1.1.2017 müssen alle Elternzeiten – auch wenn die einzelnen Abschnitte nur wenige Wochen betragen – bei den jeweiligen Krankenkassen gemeldet werden (Unterbrechungsmeldung).
Damit Sie Ihren neuen Lebensabschnitt genießen können unterstützen wir Sie gerne neben Ihren steuerlichen Anliegen auf bei der Beantragung der Elternzeit.
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