Neue Werte bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlasten Unternehmen
Hintergrund
Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über mehrere Jahre abschreiben. Eine Ausnahme besteht für so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten diese bis zu einem Wert von 410 EUR im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Dieser Wert wird auf 800 EUR angehoben. Diese Regelung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Geringwertige Wirtschaftsgüter - Definition
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände, die längerfristig dem Unternehmen dienen. In der Praxis sind häufig Laptops, Telefone, Tablets oder andere Büromaterialien Beispiele.
Die Entscheidung der Regierung diese Grenze anzuheben ist sehr zu begrüßen, da sie effektiv dazu beiträgt Bürokratie und Kosten – speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen – zu reduzieren. Zudem werden Investitionen der Wirtschaft gefördert.
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