Des Deutschen liebstes Kind - Neuerungen und Chancen bei der Besteuerung von Dienstwagen
Besteuerung von Dienstwagen
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung von Dienstwagen mit der so genannten „1%-Regel“ stellt den Regelfall dar. Es gibt allerdings rund ums Fahrzeug Aspekte und Alternativen, die im Einzelfall zu erheblichen Ersparnissen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen können. Hierbei ist insbesondere auf Möglichkeiten der Entgeltumwandlung oder das Führen eines Fahrtenbuchs hinzuweisen.
Entgeltumwandlung
Die Wandlung von Barlohn hin zu einem Dienstfahrzeug ist grundsätzlich möglich und kann für die betreffenden Unternehmen und Arbeitnehmer sehr lukrativ sein. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob diese Wandlung auch lohnsteuerlich anerkannt wird. Ebenso sind sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten. Wir empfehlen hier dringend eine gebührenfreie Lohnsteueranrufungsauskunft einzuholen und die teils erheblichen steuerlichen Potentiale zu heben.
Fahrtenbuch–Apps
Das vielfach ungeliebte Fahrtenbuch erlebt durch digitale Alternativen eine Renaissance. Diese Apps oder Programme sind zwar grundsätzlich steuerlich zulässig. Gleichwohl ist Vorsicht geboten, denn für die Anerkennung solcher digitaler Aufzeichnungen gelten die Vorgaben der Finanzverwaltung an die Vollständigkeit, Unabänderbarkeit und die zeitnahe umfassende Aufzeichnung von dienstlichen Fahrten unverändert. Die Apps erleichtern jedoch die Aufzeichnung der dienstlichen Fahrten ungemein und sind daher eine echte Chance und Erleichterung für Dienstwagennutzer. Um sicherzustellen, dass die Nutzung solcher Apps nicht zu einem bösen Erwachen bei der Steuererklärung führt, beraten wir Sie gerne.
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