Rechnungsanforderungen – Formalismus der teuer werden kann
Anforderungen an eine ordnungsgemäßge Rechnung
Grundsätzlich muss eine Rechnung folgende Punkte beinhalten:
- den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- die Steuernummer oder die ihm Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden,
- das Ausstellungsdatum,
- eine Rechnungsnummer,
- Bezeichnung des gelieferten Gegenstandes oder der sonstigen Leistung,
- den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,
- Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,
- den anzuwendenden Steuersatz.
Für Rechnungen unter 150 EUR gelten weniger strenge Anforderungen.
Das Thema Einhaltung von Rechnungsanforderungen ist auch regelmäßig Gegenstand bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Rechnungsstellungsprozesses oder führen Überprüfungen durch um teure Konsequenzen im Rahmen einer Prüfung zu vermeiden. Sprechen Sie uns an.
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