Steuerliche Begünstigung bei Spenden von gebrauchter Kleidung
Hintergrund
Der Fiskus erkennt neben den üblichen Geldspenden auch diverse Sachspenden an. Somit kann jeder Steuerpflichtige davon profitieren, der gebrauchte Kleidung, Schuhe, Decken oder ein Zelt zur Verfügung stellt bzw. für Flüchtlinge spendet. Als Ansatz kommt der sogenannte "gemeine Wert" der Gegenstände zum Tragen - also der Marktwert - insofern die Gegenstände aus dem Privatbereich stammen.
Im Gegensatz zu den Geldspenden, bei welchen der Einzahlungsbeleg bzw. der Online-Kontoauszug zur Anerkennung ausreicht, ist der Nachweis bei entsprechenden Sachspenden etwas aufwendiger. Damit die Sachspende vom Finanzamt in der persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird, benötigt der Spender eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung von der gemeinnützigen Organisation, der er die Sachen gespendet hat. In dieser sollte unbedingt der gemeine Wert bzw. Marktwert angegeben werden.
Praxistipp
Um diesen zu ermitteln, können sich Steuerpflichtige z.B. an An- und Verkaufsgeschäfte oder Secondhand-Läden wenden. Diese können schriftlich bestätigen, was bei einem entsprechenden Verkauf erlöst werden könnte.
Alternativ können die Kaufbelege unter Berücksichtigung der Abschreibungsregeln zur Ermittlung der Gemeinen Werte herangezogen werden. Bei Klamotten wird meist von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 2 Jahren ausgegangen. Bei Heimtextilien, wie beispielsweise Decken, wird ein Zeitraum von 4 bis 10 Jahren zu Grunde gelegt.
Quelle: www.haufe.de
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