Steuerliche Förderung der Elektromobilität ab 2019
Bei der Dienstwagenbesteuerung von Angestellten und Unternehmern wird die Privatnutzung üblicherweise mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
Die neue Regelung sieht vor, dass extern aufladbare Fahrzeuge mit Elektroantrieb in Zukunft nur noch mit 0,5% des Bruttolistenpreises pro Monat zu versteuern sind. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge die ab dem 1.1.2019 angeschafft wurden.
Bereits davor gekaufte oder geleaste Fahrzeuge sind von der Regelung nicht erfasst. Bei der Bemessungsgrundlage – also dem Bruttolistenpreis – können nach wie vor die Kosten für die Batterie unter bestimmten Voraussetzungen heraus gerechnet werden.
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