Vererben und Nachfolgeplanung… aber bitte richtig!
Ordnen Sie Ihre Verhältnisse:
Niemand beschäftigt sich gerne mit unangenehmen Dingen. Dazu zählen auch Themen wie Rechtsstreitigkeiten, ungelöste Konflikte, offene Verbindlichkeiten. Um Streit unter den Nachkommen zu vermeiden, empfehlen wir: „machen Sie reinen Tisch“. Versuchen Sie diese Themen frühzeitig zu regeln um Ihren Nachkommen keine „Baustellen“ zu hinterlassen.
Planen Sie frühzeitig:
Regeln Sie Ihren Nachlass bzw. die Unternehmensnachfolge frühzeitig. Zwar erfreut sich der Durchschnitt der Bevölkerung einer immer höheren Lebenserwartung, vor Schicksalsschlägen ist jedoch niemand gefeit. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang nicht nur ein Testament zu erstellen, sondern auch eine Patientenverfügung aufzusetzen. So sind sie beispielsweise auch für den Fall einer Pflegebe-dürftigkeit gewappnet.
Sprechen Sie mit Ihren Nachkommen:
Es ist oftmals ein komisches Gefühl über seinen eigenen Tod zu sprechen, wenn man selbst noch vor Kraft strotzt. Es empfiehlt sich aber dennoch ihren letzten Willen mit den Nachkommen zu besprechen. Dazu zählt auch die Vermögensaufteilung. Haben Sie beispielsweise ein Einfamilienhaus und ihr Sohn sieht sein Glück langfristig im Ausland, so empfiehlt es sich das Gebäude nach ihrem Tod ihrer am Ort verwurzelten Tochter zu hinterlassen. Achten Sie also bei der Nachfolgeplanung auch auf die Wünsche der Erben. Nur so lassen sich Konflikte reduzieren.
Treffen Sie Verfügungen:
Die gesetzliche Erbfolge führt zu einer Erbengemeinschaft. Das bedeutet alle Erben können in der Regel nur einstimmig über das Erbe verfügen dürfen. Dies ist sehr häufig der Ausgangspunkt regelrechter Familienstreits. Weisen Sie daher einzelne Vermögensgegenstände wie beispielsweise Immobilien, Autos oder Kunstgegenstände in Ihrem Testament einzelnen Erben zu. Auf diese Weise kann der Nachkomme allein verfügen. Lassen Sie darüber hinaus auch noch zu Lebzeiten unabhängige Wertgutachten erstellen – so lassen sich Konflikte über den Wert des Nachlasses vermeiden.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur vorweggenommen Erbfolge:
Es sprechen viele Argumente für die schrittweise Übertragung Ihres Vermögens noch zu Lebzeiten. Ihre Nachkommen haben vermutlich in jungen Jahren am meisten Kapitalbedarf. Es stehen wichtige Veränderungen an – bspw. Studium, Gründung einer Familie, Bau oder Erwerb eines Eigenheims. Gleichzeitig lässt sich auf diese Weise der steuerliche Freibetrag voll und ggf. sogar mehrfach ausnutzen. Alle 10 Jahre steht der Freibetrag nämlich wieder voll zur Verfügung.
Zum Thema Nachfolgeplanung und Vererben beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
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