Wichtige Fristen und Termine 2017
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für das Jahr 2015
Sie haben Ihre Unterlagen für die Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen für das Jahr 2015 noch nicht abgegeben?
Dann sollten Sie sich beeilen – die gesetzlichen Fristen sind bereits abgelaufen. Die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe führt zu Verspätungszuschlägen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Sprechen Sie uns unbedingt an. Wir können für Sie eine Fristverlängerung beantragen und Sie bei der Erstellung unterstützen.
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für das Jahr 2016
Grundsätzlich erwartet das Finanzamt die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Mai 2017. Sollten wir Sie bei der Erstellung unterstützen besteht eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2017.
Sollten Sie bisher keinen Steuerberater haben und dieses Jahr zum ersten Mal auf die Unterstützung eines Steuerberaters zurück greifen, ist es sinnvoll, dies frühestmöglich dem Finanzamt anzuzeigen. Im Allgemeinen empfehlen wir, Steuererklärungen so früh wie möglich abzugeben.
Sollten Sie Steuern erstattet bekommen, kommen Sie so schneller an Ihr Geld. Bei einer Nachzahlung können Sie die kostspielige Verzinsung vermeiden.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne in jeder Situation beim Finanzamt weiter!
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