Zahlung von Kindergeld vorerst auch ohne Steuer-Identifkationsnummer
Hintergrund
Aktuell ist es nicht zwingend erforderlich, die entsprechenden Steuer-IDs den Familienkassen mitzuteilen. Insofern diese noch nicht vorliegen, werden die Familienkassen die Eltern selbständig kontaktieren. Um eine drohende Streichung des Kindergelds zu verhindern, müssen die Eltern jedoch spätestens dann reagieren.
Quelle: Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 23.11.2015 "Kindergeld 2016 - BdSt hakt nach und klärt auf"; Bundesagentur für Arbeit, Mitteilung vom 12.11.2015 "Kindergeld wird auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer weiter gezahlt".
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