Registrierkassen und Kassensysteme - Verschärfungen für Einzelhändler
Hintergrund
Der Entwurf sieht - unter anderem - folgende Anforderungen für Unternehmer vor:
- Die elektronischen Aufzeichnungen der einzelnen Vorgänge und die Grundaufzeichnungen im Kassensystem sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen.
- Die Aufzeichnungen sind durch technische Vorrichtungen zu schützen und auf einem Speichermedium zu sichern und vorzuhalten.
- Daneben hat der Unternehmer auch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Parallel sieht das Gesetz auch die Ausweitung der Sanktionierungsmöglichkeiten vor:
- Das Finanzamt soll die Möglichkeit erhalten, eine so genannte „Kassennachschau“ anzuordnen. Die Kassennachschau soll die zeitnahe Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte ermöglichen.
- Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften soll eine Geldbuße für Ordnungswidrigkeit von bis zu 25.000 € festgesetzt werden können. Hierzu wird der Tatbestand der Steuergefährdung i.S.d. § 379 AO erweitert.
Praxishinweis
Da mit der Einführung dieses Gesetzes zu rechnen ist, sollten Einzelhändler und andere Unternehmer mit Registrierkassen tätig werden. Um unnötige Investitionen zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, beraten wir Sie gerne.
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