Schlechte Nachrichten beim häuslichen Arbeitszimmer
Ein beliebtes und hoch umstrittenes Thema bei der jährlichen Steuererklärung ist das so genannte häusliche Arbeitszimmer. Im Grundsatz gilt, dass Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Gleichzeitig können Aufwendungen die teilweise in der privaten – oder häuslichen Sphäre –des Steuerpflichtigen anfallen regelmäßig überhaupt nicht abgezogen werden. weiterlesen