Änderung bei der Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung
Erzielt eine Personengesellschaft neben ihrer vermögensverwaltenden oder selbständigen Tätigkeit auch gewerbliche Umsätze, kann dies insgesamt zur Gewerblichkeit der Gesellschaft führen und über die Abfärbewirkung die anderen Einkünfte umqualifizieren, was in letzter Konsequenz unter anderem zur Gewerbesteuerpflicht führt. Lediglich einer äußerst geringer Anteil an gewerblichen Umsätzen ist unschädlich. In drei aktuellen Entscheidungen hat sich der BFH mit genau dieser Thematik befasst und geklärt dass eine entsprechende Abfärbewirkung dann nicht eintritt, wenn der gewerbliche Anteil an den Gesamtnettoumsätze 3% und den Betrag von 24.500 EUR pro Veranlagungszeitraum nicht übersteigt. weiterlesen