Steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Gewährt der Arbeitgeber einem seiner Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil der zur Lohnsteuer führt. Das Bundesfinanzministerium hat in einem ausführlichen Schreiben u.a. dazu Stellung bezogen, wie der Zinsvorteil in derartigen Fällen zu ermitteln ist. weiterlesen