
Besondere Vorsicht ist bei Vorauszahlungen nach der Scheidung geboten
Das Finanzamt kann regelmäßig davon ausgehen, das die vom Ehegatten geleisteten Vorauszahlungen zur Begleichung der Steuerschuld beider Ehegatten verwendet werden sollen, solange dieses nicht weiß dass die Eheleute getrennt zu veranlagen sind, so das Finanzgericht Schleswig-Holstein in einer aktuellen Entscheidung. weiterlesen