
Steuerliche Rahmenbedingungen für Blockheizkraftwerke werden ab 2016 schlechter
Die Verwaltung legt neuerdings die Meinung an den Tag, dass ein Blockheizkraftwerk (BHKW) als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes zu behandeln ist und nicht mehr als selbständig bewegliches Wirtschaftsgut. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass zum Beispiel ein Investitionsabzugsbetrag nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dem Steuerpflichtigen wird jedoch aus Vertrauensschutzgründen ein Wahlrecht eingeräumt, welches ihm ermöglicht die bisherige (günstigere) Sichtweise weiter anzuwenden. weiterlesen