
Pokergewinne können der Einkommensteuer unterliegen
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Pokergewinne steuerpflichtig sein können und somit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Für die Feststellung, ob die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt sind, ist es kaum relevant ob es sich beim Pokern um ein Glücksspiel handelt oder nicht. weiterlesen