
Nur teilweise beruflich genutzte Arbeitszimmer sind auch weiterhin steuerlich nicht abzugsfähig
Die Hoffnung vieler Steuerzahler, dass auch Kosten für nur teilweise beruflich genutzte Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sind, hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes zunicht gemacht. Nach einer aktuellen Entscheidung, bleibt es beim bisherigen Grundsatz: Nur wenn die Räume nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden. weiterlesen