Zahlung von Kindergeld vorerst auch ohne Steuer-Identifkationsnummer
Seit 01.01.2016 müssen Eltern den Familienkassen die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des kindergeldbeziehenden Elternteils sowie des Kindes mitteilen um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Der Bund der Steuerzahler weißt jedoch darauf hin, dass das Kindergeld vorerst auch dann weiter gezahlt, wenn diese zum Stichtag noch nicht vorliegen. weiterlesen