
Neues zur Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen
Bisher war die das Finanzgericht München der Meinung, dass eine Handwerkerleistung nur dann steuerlich begünstigt ist, wenn sie "im" Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Dies hatte zur Folge dass die Steuerermäßigung für den Teil ausgeschlossen war der z.B. in einer Schreinerwerkstatt erbracht wurde. Das Finanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung seine Sichtweise jedoch aufgegeben. weiterlesen