Kosten für die Abschiedsfeier beim Arbeitsplatzwechsel können steuerlich abzugsfähig sein
Wechselt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber und veranstaltet dieser eine Abschiedsfeier, können die Kosten als Werbungskosten bei Steuererklärung berücksichtigt werden, so das Finanzgericht Münster. Laut den Finanzrichtern kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an. weiterlesen