Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
Als erstes Finanzgericht hat nun das FG Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil dazu Stellung bezogen, ob Scheidungskosten nach der in 2013 geänderten Rechtslage, als sogenannte außergewöhnliche Belastung, steuerlich berücksichtigt werden können. In seiner Entscheidung erklärt das FG dass die Prozesskosten selber abzugsfähig sind, nicht jedoch die sogenannten Scheidungsfolgesachen. weiterlesen